Berlins City Tax – was ist das eigentlich?

 In Echt Berlin, Industriepalast Berlin

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Sicherlich habt ihr bemerkt, dass die Preise in Berlins Hostels und Hotels seit kurzem etwas angestiegen sind. Das liegt daran, dass Privatreisende seit dem Jahreswechsel die sogenannte City Tax zahlen müssen, wenn sie in einem Hostel oder Hotel in Berlin übermachten. Dies ist eine Übernachtungssteuer für private Übernachtungen, begrenzt auf einen Aufenthalt von maximal 21 Tagen. Die City Tax beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises und beinhaltet keine sonstigen Dienstleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Spätabreise.

Die zusätzlichen Einnahmen aus der Übernachtungssteuer gehen an das Land Berlin und sollen zum Beispiel zur Unterstützung des kulturellen Sektors genutzt werden. Die meisten Touristen besuchen Berlin auf Grund des kulturellen Angebots der Stadt. Viele freischaffende Berliner Künstler klagen über Unterfinanzierung und wünschen sich mehr staatliche Unterstützung. Dies soll nun beispielsweise mit der City Tax in Angriff genommen werden. Es ist jedoch noch nicht entschieden, was wirklich mit den Einnahmen aus der Übernachtungssteuer geschehen soll.

Auch in anderen deutschen Städten gibt es bereits eine Übernachtungssteuer. Köln führte die Steuer bereits im Herbst 2010 ein und war damit eine der ersten Städte. Mittlerweile gibt es die Übernachtungssteuer unter Anderem auch in Aachen, Bremen, Dortmund, Erfurt, Gera, Jena, Lübeck, Osnabrück und Weimar. Der Unterschied zur Kurtaxe, welche man an Kurorten zahlt, ist, dass die Kurtaxe vom Touristen an den Hotelier gezahlt wird, die City Tax jedoch vom Hotelier selbst gezahlt wird. Da Hotels und Hostels nicht auf Gewinn verzichten möchten, steigen durch die City Tax natürlich meist auch die Zimmerpreise.

Generell soll die Übernachtungssteuer in allen Städten genutzt werden, um den Tourismus auszubauen und zu fördern. So will Hamburg das Geld zum Beispiel nutzen, um Ausstellungen, Events und Festivals zu finanzieren. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sagt jedoch, dass Steuern nicht zweckgebunden für bestimmte Ausgaben vorgesehen werden können, weshalb die Übernachtungssteuer zunächst nur in den deutschen Haushalt fließt.

Die Zimmerpreise, welche ihr nun online auf unserer Webseite seht, beinhalten die Übernachtungssteuer bereits. Der Umgang mit der City Tax variiert allerdings von Haus zu Haus. Manche Hostels rechnen die Übernachtungssteuer erst bei Anreise im Hostel auf den Zimmerpreis. Andere (wie wir) haben sie von vorn herein mit im Zimmerpreis einberechnet. Wir möchten damit vermeiden, dass ihr vor Ort plötzlich von zusätzlichen Kosten überrascht werdet.

Aber aufgepasst – nicht jeder muss die City Tax bezahlen! Geschäftlich Reisende sind von der Steuer befreit, müssen jedoch nachweisen, dass sie geschäftlich in Berlin unterwegs sind. Am einfachsten ist das, wenn die Buchung gleich über die Firma vorgenommen wird oder die Firmenadresse als Rechnungsadresse angegeben ist. Eine andere Variante ist, ein Schreiben von der Firma im Hostel vorzulegen, welches den Reisenden von der City Tax befreit. Falls ihr uns demnächst als Geschäftsreisende besuchen möchtet, senden wir euch gern auf Anfrage die benötigten Dokumente zu.

Neben Geschäftsreisenden sind übrigens auch Bildungsreisende von der Übernachtungssteuer befreit. Das heißt, dass für offizielle Klassenfahrten und Studienfahrten keine City Tax erhoben wird. Auch hier muss ein bestimmtes Formular im Hostel vorgelegt werden, was die Gruppe von der Steuer befreit. Dann müssen Sie, als Lehrer, oder ihr, als Schüler, die City Tax nicht bezahlen. Auch profitiert ihr als Gruppe von unseren vielen Gruppenspecials. Kontaktiert uns einfach unter group@ip-hostel.com und wir senden euch Informationsmaterial zu.

Falls ihr noch weitere Fragen zum Thema Übernachtungssteuer habt, findet ihr auf berlin.de sicherlich eine Antwort auf eure Frage. Ob ihr nun privat oder geschäftlich in Berlin unterwegs seid – hoffentlich sehen wir uns bald.

Von Norma

Bloggerin und Rezeptionistin im Industriepalast

 

 

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